Masterstudium

Beschreibung
Die Juristenfakultät der Universität Leipzig bietet seit dem Sommersemester 2007 den 4-semestrigen Masterstudiengang "Europäischer Privatrechtsverkehr" an. In dessen Verlauf sind insgesamt 10 Modulprüfungen abzulegen und eine Masterarbeit anzufertigen. Bei erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der akademische Titel "Master of Law" (LL.M.) verliehen.
Studienziele
Der Studiengang soll einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die Praxis des europäischen Privatrechtsverkehrs, insbesondere in die Privatrechtsordnungen anderer europäischer Staaten sowie in die europäische Rechtsvereinheitlichung, das Kollisionsrecht und das Europäische Zivilprozessrecht geben.
Bewerberkreis
Der Masterstudiengang richtet sich an Studierende, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden juristischen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Regelstudienzeit an einer in- oder ausländischen Fakultät erworben haben. Zu den Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen beachten Sie bitte die Hinweise unter dem Menüpunkt "Bewerbung".
Studienbeginn
Das Studium kann grundsätzlich nur zu Beginn des Sommersemesters aufgenommen werden. Die Aufnahme des Studiums zum Wintersemester ist jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wird eine Studienaufnahme zum Wintersemester beabsichtigt, ist ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss des Masterstudienganges zu richten. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:
Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre/vier Semester.
Aufbau des Studiums
Das Masterstudium gliedert sich in 2 gleichwertige Studienabschnitte im In- und Ausland (Umfang jeweils 2 Semester). Das Inlandsstudium ist hierbei notwendigerweise an der Universität Leipzig zu absolvieren. Die Vorlesungs- und Prüfungssprache in Leipzig ist Deutsch.
Studierende mit deutschem Studienabschluss absolvieren ihr Auslandsstudium an einer ausländischen europäischen Fakultät ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass während des Auslandsstudiums alle durch die PrüfO/StudO für das Auslandsstudium vorgegebenen Veranstaltungen bzw. Module absolviert werden müssen. Eine Absprache bzw. Beratung mit dem zuständigen Studienfachberater zeitnah vor Antritt des Auslandsstudiums empfiehlt sich. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich die an der ausländischen Fakultät angestrebten Veranstaltungen durch eine offizielle Anerkennungsbestätigung vormerken zu lassen. Auch eine generelle Überprüfung der Tauglichkeit der angestrebten Vorlesungen bzw. eine Hilfestellung bei deren Auswahl kann im Vorfeld stattfinden.
Bei der Absolvierung des Auslandsstudiums besteht zudem die Möglichkeit, den Studienaufenthalt über das europäische Austauschprogramm ERASMUS zu organisieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt "Auslandsstudium".
Hinweis: Wenn bereits im Rahmen des Jurastudiums ein ERASMUS-Studium absolviert worden ist, besteht die Möglichkeit, sich die an einer ausländischen europäischen Fakultät erbrachten Leistungen für das Auslandsstudium des Masterstudienganges anrechnen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das entsprechende ERASMUS-Studium noch nicht anderweitig angerechnet worden ist (dies gilt nicht für die Anrechnung des Auslandsaufenthaltes als Urlaubssemester für den Freiversuch im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung) und mit den im Ausland absolvierten Vorlesungen die für den Masterstudiengang vorgeschriebenen Veranstaltungen bzw. Module sowohl vom LP/ECTS-Aufwand als auch inhaltlich abgedeckt werden können.
Umgekehrt besteht für Studenten der Rechtswissenschaft, die beabsichtigen, ein ERASMUS-Studium anzutreten, ebenfalls die Möglichkeit, die von ihnen im Ausland zu belegenden Veranstaltungen mit den Modulen des Masterstudiums abzustimmen, sodass dieses ERASMUS-Studium im Rahmen eines späteren Masterstudiums anerkannt werden kann. Eine entsprechende schriftliche Anrechnungsbestätigung kann noch vor Antritt des ERASMUS-Studiums oder währenddessen erteilt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse zeitnah vor Antritt Ihres Auslandsstudiums an den Studienfachberater des Masterstudienganges.
Für Studierende mit ausländischem Studienabschluss findet sowohl das Auslands- als auch das Inlandsstudium an der Universität Leipzig statt.
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
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Spezialstudium (Leipzig) | Auslandsstudium (europäische Universität) | Auslandsstudium (europäische Universität) | Spezialstudium (Leipzig) |
Anfertigung der Masterarbeit | Anfertigung der Masterarbeit |
für ausländische Studierende:
1. Semester | 2. Semester | 2. Semester | 2. Semester |
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Spezialstudium (Leipzig) | Auslandsstudium (Leipzig) | Auslandsstudium (Leipzig) | Auslandsstudium (europäische Universität) |
Anfertigung der Masterarbeit | Anfertigung der Masterarbeit |
Masterprüfung
Das Masterstudium wird durch die Masterprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich zusammen aus den studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit.
Die studienbegleitenden Modulprüfungen sehen die folgenden Prüfungsleistungen zur Absolvierung der vorgegebenen Module vor:
Modul | Pflicht/Wahlpflicht | Bezeichnung | Prüfungsleistung |
1. Aus dem IPR/IZPR-Methodenstudium | |||
I-1 | Pflicht | EuZPR und IPR Schuld/Sachenrecht | Abschlussklausur |
I-2 | Pflicht | UN-Kaufrecht und IPR Familien/Erbrecht | 2 mdl. Prüfungen |
I-3 | Pflicht | Ausländische Zivilrechtsordnungen | 2 mdl. Prüfungen |
I-4 | Pflicht | Bearbeitung auslandsrechtlicher Fälle | Kombinierte Prüfung |
I-5 | Wahlpflicht | Spezialgebiet des Internationalen Rechts | Kombinierte Prüfung |
2a. Aus dem Auslandsstudium (bei Durchführung an einer Partneruniversität, § 2 Satz 2) | |||
IIa-1 | Pflicht | Fachsprache | nach Maßgabe der PrüfO der Partneruniversität |
IIa-2 | Pflicht | Grundkenntnisse der Rechtsordnung des Gastlandes | |
IIa-3 | Pflicht | Vertragsrecht des Gastlandes | |
IIa-4 | Pflicht | Vertiefung Zivilrecht des Gastlandes | |
IIa-5 | Pflicht | IPR und IZPR des Gastlandes | |
2b. Aus dem Auslandsstudium (bei Durchführung an der Universität Leipzig, § 2 Satz 3) | |||
IIb-1 | Pflicht | Rechtssprache Deutsch | Abschlussklausur |
IIb-2 | Pflicht | Grundkenntnisse des deutschen Rechts | Abschlussklausur |
IIb-3 | Pflicht | Deutsches Vertragsrecht (Einführung) | Hausarbeit |
IIb-4 | Pflicht | Deutsches Vertragsrecht (Vertiefung) | Abschlussklausur |
IIb-5 | Wahlpflicht | Vertiefung deutsches Zivilrecht | 2 mdl. Prüfungen |
Die Masterarbeit ist in einem Themengebiet aus den Bereichen der Rechtsvergleichung, der europäischen Rechtsvereinheitlichung, des Kollisionsrechts bzw. des internationalen oder europäischen Verfahrensrechts anzufertigen.